Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an die Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Vertragsschluss und Abtretungsverbot
2.1 Ein wirksamer Vertrag kommt grundsätzlich nur mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Fertigung der bestellten Ware durch uns zustande (nachstehend „Vertrag“ genannt).
2.2 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
3. Preise/Zahlung
3.1 Unsere Preise gelten grundsätzlich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der schriftlichen Auftragsbestätigung gültigen Preisen. Bei Lieferung ab Lager verstehen sich die Preise ab Lager.
4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
4.1 Bei der Bestellung kann die Zahlung wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung, PayPal, Sofortüberweisung oder auf Rechnung erfolgen. Wir behalten uns jedoch vor, Neukunden nur gegen Vorkasse zu beliefern. Die Lieferung auf Rechnung ist für Vereine, Verwaltungen, Behörden und die Industrie auch bei der Erstbestellung möglich.
4.2 Der vom Kunden zu entrichtende Preis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Dies gilt nicht, solange die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Kunde nicht zu vertreten hat.
4.3 Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt:
a) für weitere Leistungen von dem Kunden Sicherheiten zu fordern,
b) bereits im Rahmen des von dem Zahlungsverzug betroffenen Vertrages gestellte Sicherheiten in Höhe der verzögerten Zahlung zu verwerten,
c) von dem Vertrag zurückzutreten,
d) Verzugszinsen zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu fordern, wobei gegenüber Kaufleuten unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt bleibt,
e) über den Verzugszins hinausgehende Verzugsschäden geltend zu machen.
4.4 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu, es sei denn, dass es auf demselben Vertrag beruht und die Gegenansprüche von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Verpackung
5.1 Bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung wird die bestellte Ware nach unserem pflichtgemäßen Ermessen verpackt.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt zum Kunden. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (nachstehend „Versendungskauf“ genannt). Wir behalten uns die Versandart, den Transportweg und die Wahl des Transportunternehmens vor, wenn nicht vertraglich eine Wahl getroffen wird.
6.2 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung des Käufers.
6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
6.4 Die Liefer- oder Leistungszeiten sind grundsätzlich nur als annähernde Angaben zu verstehen. Eine verbindliche Zusage eines Liefer- oder Leistungstermins ist damit nicht verbunden, soweit nicht anderweitig vereinbart.
6.5 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
6.6 Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt, wenn ein Vertrag über mehrere Waren zustande gekommen ist und dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
7. Mängelhaftung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Beschädigungen zu untersuchen und einen Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Natur und des Umfangs des Mangels bei uns anzuzeigen (nachstehend„Mängelrüge“ genannt). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
7.2 Erfolgt die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig, ist unsere Haftung für den nicht oder nicht rechtzeitig gerügten Mangel ausgeschlossen.
7.3 Beanstandete Ware darf erst mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
7.4 Ist die bestellte Ware mangelhaft, erfolgt die Mangelbeseitigung nach unserer Wahl im Wege der Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder durch Austausch gegen eine mangelfreie Ware. Bei Lieferungen von zu geringen Mengen erfolgt entsprechende Nachlieferung.
7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.6 Es steht uns frei, anstelle der Nacherfüllung den Kunden auf sein Recht zur Minderung des Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag zu verweisen.
7.7 Unsere Mängelhaftung umfasst nicht die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die erst nach Lieferung, z. B. durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Eine Mängelhaftung besteht auch nicht bei unsachgemäßer Behandlung der Ware durch den Kunden.
7.8 Sachmängelansprüche des Kunden nach dieser Ziff. 7 verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang auf den Kunden. Auf Bauleistungen und den Verkauf von Baustoffen finden die gesetzlichen Verjährungsvorschriften Anwendung.
8. Haftung für sonstige Pflichtverletzungen
8.1 Unsere Haftung bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten, die nicht in einem Mangel bestehen oder einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht haben, richtet sich, wenn und soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Falle ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
8.3 Ansprüche des Kunden aus von uns ausdrücklich übernommenen Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt. Die Übergabe von Mustern oder Proben gilt jedoch nicht als Garantieübernahme in diesem Sinne.
9. Software
9.1 Bei Lieferung von Softwareprodukten erwirbt der Kunde von uns lediglich den Datenträger sowie ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der darauf gespeicherten Software.
9.2 Der Kunde wird, außer zu Sicherungs- und Archivierungszwecken, weder ganz oder teilweise Kopien von der Software oder ihrer Dokumentation anfertigen. Die Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers versehen und sicher verwahrt werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten. Das Benutzerhandbuch und andere von uns überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
9.4 Jede unzulässige Nutzung der Software durch den Kunden führt automatisch zum Verlust jeglicher Nutzungsrechte des Kunden.
9.5 Ergänzend finden die für die Software vorgesehenen Endnutzerbedingungen Anwendung, die wir dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange und soweit uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden noch Ansprüche zustehen (nachstehend „Vorbehaltsware“ genannt).
10.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und/oder unter Eigentumsvorbehalt an Dritte zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Ware durch den Kunden ist, solange sie sich unter unserem Eigentumsvorbehalt befindet, untersagt.
10.3 Die Verarbeitung oder Montage von Vorbehaltsware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen.
10.4 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermi-schung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
10.5 Wird unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb des Kunden ohne sofortige Zahlung veräußert oder mit einem Grundstück verbunden (§ 946 BGB), tritt der Kunde seinen Anspruch auf die Gegenleistung bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge gesondert zu verbuchen und unverzüglich an uns abzuführen. Hiermit verbundene Kosten trägt der Kunde.
10.6 Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.
10.7 Wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware behaupten oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
10.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.
11. Informationspflicht, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sicherheitshinweis
11.1 Der Kunde hat uns Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige seine wirtschaftlichen Verhältnisse berührende Umstände sowie eine Anschriftenänderung jeweils unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit einem Kunden, der Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, an dem Firmen- oder Wohnsitz des Kunden zu klagen.
11.3 Auf sämtliche Verträge, in welche diese AGB einbezogen sind, sowie auf die AGB selbst findet deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkehr (CISG) Anwendung.